Recht & Datenschutz

Kundenfotos und Referenzen rechtssicher zeigen

EpicDetail eGbR · · 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Wer Personen erkennbar zeigt, braucht in der Regel deren Einwilligung. Auch Kundennamen und Referenzen sollten Sie nur mit Zustimmung nennen. Halten Sie Einwilligungen schriftlich fest und beschreiben Sie darin Zweck, Umfang und Widerrufsmöglichkeit.

Warum das wichtig ist

Referenzen und echte Bilder sind das stärkste Verkaufsargument kleiner Betriebe. Gleichzeitig gelten Persönlichkeitsrechte und Datenschutz. Wer erkennbar abgebildet wird, hat Rechte am eigenen Bild. Wer Namen oder Projekte veröffentlicht, berührt Interessen seiner Kunden.

Einwilligung richtig einholen

  1. Zweck nennen: Website, Social Media, Print, Werbung?
  2. Umfang festlegen: Fotos, Videos, Namen, Ort?
  3. Dauer und Widerruf erklären.
  4. Schriftlich bestätigen lassen, mit Datum und Unterschrift.
  5. Einwilligung gemeinsam mit Aufnahmen archivieren.

Besondere Fälle

  • Mitarbeiter: Auch hier ist eine Einwilligung nötig, die freiwillig sein muss. Bei Ausscheiden können Fragen zur Löschung entstehen.
  • Minderjährige: Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich.
  • Gruppenbilder und Veranstaltungen: Hinweise vor Ort, Ausnahmen sind eng auszulegen.
  • Kundengrundstücke und Gebäude: Erlaubnis einholen, besonders bei erkennbaren Privatbereichen.

Referenzen und Kundennamen nennen

Namen von Kunden sind nicht automatisch frei nutzbar. Fragen Sie nach, ob Sie das Projekt mit Namen, Ort und Bildern zeigen dürfen. Alternativ können Sie Projekte anonym beschreiben. Bewertungen und Zitate sollten Sie nur mit Zustimmung und unverändert wiedergeben.

Pflichten rund um Bilder und Musik

Auch Bildrechte Dritter sind zu beachten. Nutzen Sie nur Fotos, die Sie selbst gemacht haben oder für die Sie Nutzungsrechte besitzen. Bei Videos gilt das auch für Musik. Prüfen Sie Lizenzbedingungen und dokumentieren Sie die Quellen.

  • Einwilligungen liegen schriftlich vor.
  • Nutzungsrechte an Bildern und Musik geklärt.
  • Kunden haben Referenz freigegeben.
  • Widerruf ist möglich und dokumentiert.
  • Archivierung der Unterlagen.

Häufige Fragen

01Reicht eine mündliche Einwilligung?

Rechtlich kann sie wirksam sein, ist aber schwer nachweisbar. Eine schriftliche Einwilligung ist deutlich sicherer.

02Darf ich Bilder aus dem Internet nutzen?

Nur, wenn Sie die Rechte besitzen oder eine passende Lizenz haben. Quellenangabe und Lizenzbedingungen beachten.

03Was passiert bei Widerruf?

Sie sollten die Inhalte in angemessener Frist entfernen. Bereits gedruckte Materialien sind gesondert zu bewerten. Lassen Sie sich im Zweifel beraten.

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