Eine Website braucht eine Datenschutzerklärung, die verständlich erklärt, welche Daten wozu verarbeitet werden. Für nicht notwendige Cookies, Statistik und externe Dienste ist in der Regel eine vorherige Einwilligung nötig. Die Erklärung muss zur tatsächlichen Technik der Seite passen.
Wozu eine Datenschutzerklärung?
Die Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet dazu, Besucher transparent darüber zu informieren, welche personenbezogenen Daten Sie verarbeiten, zu welchem Zweck, auf welcher Rechtsgrundlage, wie lange und an wen sie weitergegeben werden. Schon beim Aufruf einer Seite fallen technische Daten an, etwa die IP-Adresse. Kontaktformulare, Statistik, eingebundene Videos und Karten verarbeiten weitere Daten.
Wann ist eine Einwilligung nötig?
Wenn Ihre Seite Informationen auf dem Endgerät des Besuchers speichert oder ausliest, die nicht unbedingt erforderlich sind, ist grundsätzlich eine vorherige Einwilligung nötig. Das betrifft etwa Statistik- und Marketing-Cookies, bestimmte Einbindungen von Videos oder Karten und Werbepixel. Technisch notwendige Funktionen, etwa der Warenkorb oder die Speicherung der Banner-Entscheidung, benötigen keine Einwilligung.
- Einwilligung muss freiwillig, informiert und eindeutig sein.
- Ablehnen muss genauso einfach sein wie Zustimmen.
- Dienste dürfen erst nach der Zustimmung laden.
- Die Entscheidung muss widerrufbar sein.
So gelingt eine saubere Seite
Je weniger Fremddienste eingebunden sind, desto einfacher wird der Datenschutz. Schriften lassen sich lokal einbinden statt von Fremdservern, Karten und Videos können erst nach Klick geladen werden, und eine datensparsame Statistik kann ohne Cookies auskommen. Dokumentieren Sie, was eingesetzt wird, und halten Sie die Erklärung aktuell.
- Schriften lokal einbinden.
- Karten und Videos erst nach Einwilligung laden.
- Statistik datensparsam oder mit Einwilligung.
- Kontaktformular mit Hinweis auf Verarbeitung.
- Datenschutzerklärung deckt alle eingesetzten Dienste ab.
- Verträge zur Auftragsverarbeitung mit Dienstleistern abschließen.
Kontaktformulare und Newsletter
Wer ein Formular anbietet, sollte nur Daten abfragen, die er braucht, und die Verarbeitung in der Datenschutzerklärung beschreiben. Für Werbe-E-Mails ist eine ausdrückliche Einwilligung nötig, meist per Bestätigungsverfahren. Nachweise zur Einwilligung sollten gespeichert werden.
Typische Fehler
- Mustertext, der nicht zur Technik der Seite passt.
- Banner, das Ablehnen erschwert.
- Dienste laden schon vor der Einwilligung.
- Veraltete Angaben nach Änderungen der Seite.
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten fehlt.
Häufige Fragen
01Brauche ich auch ohne Cookies eine Datenschutzerklärung?
Ja. Schon durch Server-Logdateien und Kontaktformulare werden personenbezogene Daten verarbeitet.
02Muss ich Google Analytics abschalten?
Wenn Sie einen Dienst einsetzen, der Daten zu Auswertungszwecken verarbeitet, ist meist eine Einwilligung erforderlich. Es gibt auch datensparsame Alternativen. Lassen Sie die Lösung rechtlich prüfen.
03Wer haftet für Fehler?
Verantwortlich ist der Betreiber der Website. Ein Dienstleister kann technisch unterstützen, die rechtliche Verantwortung bleibt bei Ihnen.


