Recht & Datenschutz

Impressumspflicht: Was auf die Website eines Unternehmens gehört

EpicDetail eGbR · · 3 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Geschäftsmäßig betriebene Websites benötigen ein Impressum mit Namen, Anschrift und Kontaktmöglichkeiten, bei Gesellschaften zusätzlich Rechtsform, Vertretungsberechtigte und gegebenenfalls Registerdaten. Es muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein.

Wer ein Impressum braucht

Die Impressumspflicht betrifft Anbieter digitaler Dienste, die ihr Angebot geschäftsmäßig, in der Regel gegen Entgelt, betreiben. Praktisch fällt jede Unternehmens-, Freiberufler- und Vereinswebsite mit wirtschaftlichem Bezug darunter. Die gesetzliche Grundlage ist das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das das frühere Telemediengesetz abgelöst hat. Rein private Seiten ohne geschäftlichen Bezug sind ausgenommen.

Welche Angaben Pflicht sind

  • Name und Anschrift des Anbieters (bei Gesellschaften: Firma, Rechtsform, Anschrift des Sitzes).
  • Vertretungsberechtigte Personen, etwa Geschäftsführer oder Gesellschafter.
  • Kontaktmöglichkeiten: E-Mail-Adresse und eine weitere schnelle Möglichkeit, zum Beispiel Telefonnummer oder Kontaktformular.
  • Registerangaben, wenn vorhanden: Handelsregister und Registernummer.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, wenn vorhanden.
  • Bei reglementierten Berufen: Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen.

Wie das Impressum erreichbar sein muss

Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. In der Praxis bedeutet das einen Link mit klarer Bezeichnung, etwa „Impressum“, der von jeder Seite mit höchstens zwei Klicks erreichbar ist, meist in der Fußzeile. Es sollte nicht hinter Menüs oder in Bilddateien versteckt sein.

  • Link „Impressum“ in der Fußzeile jeder Seite.
  • Angaben vollständig und aktuell.
  • Erreichbar auch auf dem Handy.
  • Als Text, nicht als Bild.
  • Gleiche Angaben wie in Verträgen, Rechnungen und Profilen.

Typische Fehler

  • Veraltete Anschrift oder Telefonnummer.
  • Fehlende Angabe des Vertretungsberechtigten.
  • Nur E-Mail-Adresse ohne zweiten Kontaktweg.
  • Impressum nur über Umwege erreichbar.
  • Fremdes Impressum kopiert, das nicht zur eigenen Rechtsform passt.

Auch auf Social Media beachten

Auch geschäftlich genutzte Profile in sozialen Netzwerken benötigen ein Impressum, das leicht erreichbar ist. Üblich ist ein Link in der Profilinformation zum Impressum Ihrer Website.

Häufige Fragen

01Brauche ich ein Impressum für eine Landingpage?

Ja, wenn die Seite geschäftsmäßig betrieben wird. Auch einzelne Seiten sollten auf das Impressum verlinken.

02Darf ich meine private Anschrift angeben?

Bei Pflichtangaben muss eine ladungsfähige Anschrift erscheinen. Postfach reicht nicht. Bei Fragen wenden Sie sich an eine rechtliche Beratung.

03Muss das Impressum bei Änderungen angepasst werden?

Ja, bei jeder Änderung der Pflichtangaben, etwa Rechtsform, Anschrift oder Vertretungsberechtigung.

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